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Strafkatalog des KFA Stendal

Strafkatalog - (Geldbußen, Strafen, Sperren)
Stand: 03.01.2004

Einleitung: Dieser Strafkatalog gilt für Kreisklassen und Kreisliga sowie für Pokalspiele im Bereich des KFA Volleyball Landkreis Stendal. 

1 Geldstrafen gegen Vereine (in EURO) 
1.1Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielverkehr (einschließlich Anweisungen der Staffelleiter).10.00
1.2Kurzfristiger Wechsel der Spielhalle ohne Information an die Beteiligten (Pkt.13.5.3 KSO).10,00
1.3Spielhalle steht nicht für die volle Durchführung aller Spiele zur Verfügung (neben Verlust nicht beendeter Spiele und Erstattung der Kosten für Neuansetzung von Spielen betroffener Mannschaften)10,00
1.4Aufbau der Spielanlage ist 15 Minuten vor Spielbeginn nicht beendet.5,00
1.5Nicht ordnungsgemäße Spielanlage: es fehlen Anzeigetafel oder Schiedsrichterstuhl bzw. Standpodest je Gerät.2,50
1.6 Nicht fristgerechtes einsenden der Spielberichtsbögen an den Staffel- oder Spielleiter.10,00
1.7Nicht fristgerechte Durchgabe der Spielergebnisse an die in der Ausschreibung bestimmte Stelle10,00
1.8a) Verspätete Anmeldung einer Mannschaft zum Spielbetrieb für die nächste Saison (Meldung nach dem 01.Mai des jeweiligen Kalenderjahres)25,00
b) wie a) jedoch bei Jugendmannschaften15,00
1.9Zurückziehen einer gemeldeten Mannschaft nach dem 31.07 des jeweiligen Jahres75,00
1.10a) Nichtantreten einer Mannschaft je Spiel (außer Spielverlust und Erstattung der 
    Kosten)
25,00
b) wie a) jedoch für die letzten beiden Spiele des Spieljahres50,00
c) wie a) jedoch bei Jugendmannschaften15,00
1.11Schiedsgerichte
a) ausgebildeter Schiedsrichter nicht anwesend7,50
b) neutrales Schiedsgericht wird nicht gestellt25,00
1.12Antreten ohne Spielerpass, je Spieler2,50
1.13Nicht rechtzeitige Vorlage von 6 Spielerpässen, je Pass5,00
1.14Spielen ohne gültigen Spielerpass (neben Spielverlust)
a) Passstelle hat noch keine Spielberechtigung für den Verein gestellt10,00
b) Staffelleiter hat noch keinen Sichtvermerk für die Spielklasse erteilt7,50
2 Sonstige Verstöße
2.1 Geldstrafen gegen Vereine (in DM)
2.1.1Nicht fristgerechtes einsenden der Meldeunterlagen nach Pkt. 10.1.3 KSO12,50
2.1.2Spielen mit 2 Spielerpässen sowie mit gefälschtem Spielerpass150,00
2.1.3 Beantragung eines neuen Spielerpasses, ohne das entsprechend der Spielerpassordnung der alte Pass abgelaufen, verloren oder ungültig erklärt ist25,00
2.1.4Spielen gegen ausländische Mannschaften ohne Genehmigung des DVV (Geldstrafe wird vom DVV festgelegt)
2.2 Sperren gegen Spieler, Spielverbot gegen einen Verein
2.2.1Zweimalige Bestrafung (rote Karte) bzw. eine Bestrafung und eine Herausstellung ein und des selben Spielers innerhalb eines Spieljahres für das folgende PflichtspielSperre für das folgende Pflichtspiel 
2.2.2Zweimalige Herausstellung (auch soweit die erste Herausstellung schon nach 2.2.1 bestraft wurde) ein und desselben Spielers innerhalb eines Spieljahres  jeweils Sperre für zwei bis vier Pflichtspiele
2.2.3Disqualifikation eines SpielersSperre für drei bis sechs Pflichtspiele
2.2.4Bei Unkorrektheiten eines Trainers oder sonstigen offiziellen Vertretern eines Vereins, die bei einem Spieler zur Herausstellung oder Disqualifikation geführt hätte, ist die Teilnahme zu untersagen fürein bis zwei Pflichtspiele
2.2.5Verursacht die Anhängerschaft einer Mannschaft einen Spielabbruch, so verliert die Mannschaft das Heimrecht zugunsten des jeweiligen Gegners fürmindestens zwei Pflichtspiele
2.2.6Bei Unkorrektheiten nach Spielschluss, die während des Spiels nach Nr.2.2.1 bis 2.2.4 zu einer Sperre geführt hätten, sind die Nr. 2.2.1 bis 2.2.4 anzuwenden
2.2.7bei Wiederholung von Nr. 2.2.1 bis 2.2.6 ist die Strafe zu erhöhen
2.2.8alle ausgesprochenen Sperren gelten auch über das jeweilige Spieljahr hinausein bis zwei Pflichtspiele
2.2.9Spielverbot eines Vereins wegen Nichtfreistellung eines Spielers zu einem KadervorhabenSpielverbot für die Dauer des Vorhabens
2.2.10Alle ausgesprochenen Sperren gelten auch über das jeweilige Spieljahr hinaus

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