erstellt: Torsten Schmidt (stellv. Vorsitzender KFA
Volleyball Stendal)
freigegeben: Dieter Schulze (Vorsitzender KFA Volleyball Stendal)
Stand: 03.10.2008 (Anpassung der Ligabezeichnungen)
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Regelungen beschreiben die Auf- und Abstiegsregelungen für die
Saison 2003/2004 in die Kreisoberliga und zu den Kreisligen im KFA Stendal.
Sie gelten für den gesamten Bereich des KFA Stendal.
2. Staffelzusammensetzungen
Im Bereich des KFA Stendal werden eine Kreisoberliga, 1. Kreisligen und nach
spieltechnischen Gesichtspunkte 2. Kreisligen (Süd-Stendal und
Nord-Osterburg) gebildet. In den Kreisligen können Staffeln gebildet
werden. Die Kreisoberliga, mit einer Mannschaftsstärke von 9 Mannschaften,
ist die höchste Spielklasse. Der Sieger der Kreisoberliga ist der
Kreismeister.
3. 1 und 2 Kreisliga
Im Bereich des KFA Stendal wird in Kreisligen gespielt. Vereine die
Mitglied im VVSA sind haben das Recht auf eine Teilnahme an der Kreisliga. Schulmannschaften benötigen keine Mitgliedschaft im VVSA.
Bei der Bildung der 1. und 2. Kreisligen ist ein flüssiger Spielbetrieb
an den Spieltagen zu gewährleisten. Die Staffeln haben vorzugsweise eine
Mannschaftsstärke von 6 bis 9 Mannschaften. Ab 12 Mannschaften in einer
Staffel der 1. Kreisliga ist diese in eine 1. und in eine 2. Kreisliga umzubilden. Für die Zusammensetzung der Spielklassen ist der KFA
(Spielkommission) verantwortlich. Die jeweiligen 1. Kreisligen werden
aus Mannschaften, die aus oberen Spielklassen absteigen sowie aus den
erstplatzierten Mannschaften der vorjährigen Saison der 1. Kreisligen
gebildet. Das Spielsystem wird in Abhängigkeit der Staffelstärke (Anzahl
der gemeldeten Mannschaften) bis zum 30.06.2003 durch den KFA festgelegt.
4. Aufstieg in die Kreisoberliga und anderen
Spielklassen
Für die Saison 2003/2004 ist die Staffelstärke der Kreisoberliga auf 9 zu
erhöhen. Vereine die Mitglied im VVSA sind und deren Spieler einen
freigegebenen Spielerpass aufweisen können sind berechtigt in die Kreisoberliga
aufzusteigen. Dabei ist zu beachten, dass in Aufstiegsspielen
die Mannschaftsmitglieder aus der Kreisliga keinen gültigen Spielerpass
besitzen müssen, die Vereinszugehörigkeit ist dem KFA nachzuweisen.
Die letztplatzierte Mannschaft der abgeschlossenen Saison 2002/2003
steigt, aufgrund der momentanen Staffelstärke von 8 Mannschaften in der Kreisoberliga, nicht ab (Ausnahme Pkt.5 dieser Ordnung). Um den freien
Mannschaftsplatz in der Kreisoberliga werden Aufstiegsspiele in Turnierform
durchgeführt (Hin und Rückrunde). Unter Leitung des Staffelleiters der Kreisoberliga
wird der Sieger ermittelt, der in die Kreisoberliga aufsteigt. Die
Spielorte werden vom Staffeleiter Kreisoberliga festgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind die erstplatzierten der Kreisligen im KFA
Stendal. Verzichtet ein Erstplatzierter auf das Aufstiegsrecht, so kann
bis maximal zum 3. Platz der Kreisligastaffel eine Mannschaft an den
Aufstiegsspielen teilnehmen.
Scheiden Mannschaften durch Verzicht der Spielklasse oder Aufstieg in die
Landesklasse aus einer Staffel aus, entscheidet der KFA Spielausschuss
unter Beachtung des Aufstiegsrechtes weiterer Mannschaften einer unteren
Klasse über die Staffelzusammensetzung.
5. Freiwilliger Verzicht auf eine
Spielklasse
5.1. Verzichtet einer Kreisligamannschaft
Verzichtet eine Kreisligamannschaft auf eine weitere Beteiligung an der
Spielklasse und es finden sich spielwillige Mannschaften, so ist nach
Punkt 3 dieser Ordnung zu verfahren.
5.2. Verzicht einer Kreisoberligamannschaft
Verzichtet ein oder mehrere Kreisoberligamannschaften auf die
Spielberechtigung in der Liga, so werden um die freiwerdenden Plätze
zwischen den erstplatzierten der Kreisligen oder weiteren Berechtigten
ein Aufstiegsturnier unter Leitung des Staffeleiters Kreisoberliga auszutragen. Die verzichtende
Kreisoberligamannschaft ist nach territorialen
Gesichtspunkten in einer Kreisligastaffel einzusetzen. Kommt es durch
den freiwilligen Verzicht sowie Aufstieg von Mannschaften zu einer
Staffelzusammensetzung von weniger als 9 Mannschaften, so steigen die
nächstplatzierten Mannschaften der Relegationsspiele in die Kreisoberliga
auf.
6. Abstieg höherklassiger Mannschaften in eine untere
Spielklasse
Steigen höherklassige Mannschaften freiwillig in eine untere Spielklasse
ab, so steigen, unter Berücksichtigung Punkt 3 die letztplatzierten
Mannschaften dieser Staffeln ab. Diese werden unter Beachtung der
spieltechnischen Gegebenheiten in eine untere Spielklasse integriert.
Beim einem Abstieg höherklassiger Mannschaften in die Kreisoberliga nehmen
die letztplatzierten Mannschaften der Kreiliga an den Relegationsspielen
der Saison 2003/2004 entspr. Pkt. 4 dieser Ordnung teil.
7. Aufstieg in die Landesklasse
Den Aufstieg in die Landesklasse regelt die Landesspielordnung (LSO).
8. Termine
- Medungen für die Saison 2003/2004 bis zum 30.04.2003 an die jeweiligen
Staffelleiter
- Das Spielsystem wird in Abhängigkeit der Staffelstärke (Anzahl der
gemeldeten Mannschaften) bis zum 30.06.2003 durch den KFA festgelegt.
9. Schlussbestimmung
Diese Ordnung tritt mit ihrem Erscheinen im Internet (Adresse:
www.volleyball-stendal.de) und durch Bekanntgabe über den KFA-Newsletter
per Email durch den KFA Stendal in Kraft.
gez. KFA Vorsitzender gez. Stellvertreter
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