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Auf- und Abstiegsregelungen des KFA Stendal für die Saison 2009/2010

erstellt: Torsten Schmidt (stellv. Vorsitzender KFA Volleyball Stendal)
freigegeben: Dieter Schulze (Vorsitzender KFA Volleyball Stendal)
Stand: 03.10.2008 (Anpassung der Ligabezeichnungen)

1.  Zweck und Geltungsbereich
Diese Regelungen beschreiben die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2003/2004 in die Kreisoberliga und zu den Kreisligen im KFA Stendal. Sie gelten für den gesamten Bereich des KFA Stendal.

2.  Staffelzusammensetzungen
Im Bereich des KFA Stendal werden eine Kreisoberliga, 1. Kreisligen und nach spieltechnischen Gesichtspunkte 2. Kreisligen (Süd-Stendal und Nord-Osterburg) gebildet. In den Kreisligen können Staffeln gebildet werden. Die Kreisoberliga, mit einer Mannschaftsstärke von 9 Mannschaften, ist die höchste Spielklasse. Der Sieger der Kreisoberliga ist der Kreismeister.

3.  1 und 2 Kreisliga
Im Bereich des KFA Stendal wird in Kreisligen gespielt. Vereine die Mitglied im VVSA sind haben das Recht auf eine Teilnahme an der Kreisliga. Schulmannschaften benötigen keine Mitgliedschaft im VVSA.

Bei der Bildung der 1. und 2. Kreisligen ist ein flüssiger Spielbetrieb an den Spieltagen zu gewährleisten. Die Staffeln haben vorzugsweise eine Mannschaftsstärke von 6 bis 9 Mannschaften. Ab 12 Mannschaften in einer Staffel der 1. Kreisliga ist diese in eine 1. und in eine 2. Kreisliga umzubilden. Für die Zusammensetzung der Spielklassen ist der KFA (Spielkommission) verantwortlich. Die jeweiligen 1. Kreisligen werden aus Mannschaften, die aus oberen Spielklassen absteigen sowie aus den erstplatzierten Mannschaften der vorjährigen Saison der 1. Kreisligen gebildet. Das Spielsystem wird in Abhängigkeit der Staffelstärke (Anzahl der gemeldeten Mannschaften) bis zum 30.06.2003 durch den KFA festgelegt.

4.  Aufstieg in die Kreisoberliga und anderen Spielklassen
Für die Saison 2003/2004 ist die Staffelstärke der Kreisoberliga auf 9 zu erhöhen. Vereine die Mitglied im VVSA sind und deren Spieler einen freigegebenen Spielerpass aufweisen können sind berechtigt in die Kreisoberliga aufzusteigen. Dabei ist zu beachten, dass in Aufstiegsspielen die Mannschaftsmitglieder aus der Kreisliga keinen gültigen Spielerpass besitzen müssen, die Vereinszugehörigkeit ist dem KFA nachzuweisen.

Die letztplatzierte Mannschaft der abgeschlossenen Saison 2002/2003 steigt, aufgrund der momentanen Staffelstärke von 8 Mannschaften in der Kreisoberliga, nicht ab (Ausnahme Pkt.5 dieser Ordnung). Um den freien Mannschaftsplatz in der Kreisoberliga werden Aufstiegsspiele in Turnierform durchgeführt (Hin und Rückrunde). Unter Leitung des Staffelleiters der Kreisoberliga wird der Sieger ermittelt, der in die Kreisoberliga aufsteigt. Die Spielorte werden vom Staffeleiter Kreisoberliga festgelegt. Teilnahmeberechtigt sind die erstplatzierten der Kreisligen im KFA Stendal. Verzichtet ein Erstplatzierter auf das Aufstiegsrecht, so kann bis maximal zum 3. Platz der Kreisligastaffel eine Mannschaft an den Aufstiegsspielen teilnehmen.

Scheiden Mannschaften durch Verzicht der Spielklasse oder Aufstieg in die Landesklasse aus einer Staffel aus, entscheidet der KFA Spielausschuss unter Beachtung des Aufstiegsrechtes weiterer Mannschaften einer unteren Klasse über die Staffelzusammensetzung.

5.    Freiwilliger Verzicht auf eine Spielklasse
5.1. Verzichtet einer Kreisligamannschaft

Verzichtet eine Kreisligamannschaft auf eine weitere Beteiligung an der Spielklasse und es finden sich spielwillige Mannschaften, so ist nach Punkt 3 dieser Ordnung zu verfahren.

5.2.  Verzicht einer Kreisoberligamannschaft
Verzichtet ein oder mehrere Kreisoberligamannschaften auf die Spielberechtigung in der Liga, so werden um die freiwerdenden Plätze zwischen den erstplatzierten der Kreisligen oder weiteren Berechtigten ein Aufstiegsturnier unter Leitung des Staffeleiters Kreisoberliga auszutragen. Die verzichtende Kreisoberligamannschaft ist nach territorialen Gesichtspunkten in einer Kreisligastaffel einzusetzen. Kommt es durch den freiwilligen Verzicht sowie Aufstieg von Mannschaften zu einer Staffelzusammensetzung von weniger als 9 Mannschaften, so steigen die nächstplatzierten Mannschaften der Relegationsspiele in die Kreisoberliga auf.

6. Abstieg höherklassiger Mannschaften in eine untere Spielklasse
Steigen höherklassige Mannschaften freiwillig in eine untere Spielklasse ab, so steigen, unter Berücksichtigung Punkt 3 die letztplatzierten Mannschaften dieser Staffeln ab. Diese werden unter Beachtung der spieltechnischen Gegebenheiten in eine untere Spielklasse integriert.
Beim einem Abstieg höherklassiger Mannschaften in die Kreisoberliga nehmen die letztplatzierten Mannschaften der Kreiliga an den Relegationsspielen der Saison 2003/2004 entspr. Pkt. 4 dieser Ordnung teil.

7. Aufstieg in die Landesklasse
Den Aufstieg in die Landesklasse regelt die Landesspielordnung (LSO).

8. Termine
- Medungen für die Saison 2003/2004 bis zum 30.04.2003 an die jeweiligen Staffelleiter
- Das Spielsystem wird in Abhängigkeit der Staffelstärke (Anzahl der gemeldeten Mannschaften) bis zum 30.06.2003 durch den KFA festgelegt.

9. Schlussbestimmung
Diese Ordnung tritt mit ihrem Erscheinen im Internet (Adresse: www.volleyball-stendal.de) und durch Bekanntgabe über den KFA-Newsletter per Email durch den KFA Stendal in Kraft.

gez. KFA Vorsitzender gez. Stellvertreter      


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